OGV Oberndorf e.V. - Datenschutz

Datenschutzrechtliche Informationen zur Verarbeitung Ihrer 

personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Vereinsmitgliedschaft

 

Hiermit informiert Sie der Obst- und Gartenbauverein Oberndorf e.V., weiterhin kurz "der Verein", über die Nutzung und Verarbeitung der von Ihnen angegebenen bzw. angeforderten personenbezogenen Daten. Für uns ist Transparenz unseres Handelns gegenüber unseren Mitgliedern und natürlich der Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr wichtig. Mit den folgenden Informationen kommen wir zudem unseren Verpflichtungen im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO nach.

 

Damit wir Ihre Mitgliedschaft entsprechend verwalten können, verarbeiten wir auf Rechtsgrundlage Ihrer Mitgliedschaft bei uns, nach Art. 6 Abs. 1 b u. folgende, Ihre angegebenen persönlichen Daten. Fehlende Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten können zur Ablehnung der Aufnahme in den Verein führen.

 

Bei Fragen zum Datenschutz im Verein steht Ihnen

 

Julian Streiling, 1. Vorstand, Oberer Rain 27, 76571 Gaggenau

Beatrix Riedinger, Kassier, Friedrichstr. 116, 76456 Kuppenheim

 

zur Verfügung.

 

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

 

Es ist mir bekannt und ich erlaube hiermit ausdrücklich, dass meine in diesem Antrag erhobenen Daten für die Mitgliederverwaltung des Vereins nach der DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit.b verarbeitet und gespeichert werden.

 

1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seine Mitglieder (Einzelangaben zu persönlichen und sachlichen Verhältnissen) mittels Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung seiner satzungemäßen Zwecke und Aufgaben, hauptsächlich zur Mitgliederverwaltung.

 

Es handelt sich hierbei insbesondere um folgende Mitgliederdaten: 

  • Name und Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Bankdaten
  • Kommunikationsdaten
  • Lizenzen und Funktionen im Verein
  • Jubiläen und Vereinszugehörigkeit

 

Diese Daten werden ausschließlich innerhalb des Vereines genutzt. Es erfolgt grundsätzlich keine Weitergabe an Dritte. Ausnahmen sind in den folgenden Punkten aufgeführt.

 

2. Als Mitglied des Kreisobst- und Gartenbauverband, KOGV, und des Landesverband für Obstbau, Garten und Landschaft Baden-Württemberg e.V., LOGL,  ist der Verein verpflichtet ggf. personenbezogene Daten dorthin zu melden. Derzeit erfolgen die Meldungen in anonymisierter Form. Ebenfalls erfolgen Meldungen an den KOGV und den LOGL für die Anmeldung von Ehrungen..

                                                                                                        

3. Der Verein hat Versicherungen abgeschlossen oder schließt solche ab, aus denen er und/oder seine Mitglieder Leistungen beziehen können (z.B. Unfallversicherungen).  Soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieser Verträge notwendig ist, übermittelt der Verein personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Name, Adresse, Geburtsdatum oder Alter, Funktion(en)) im Verein, etc. an das zuständige Versicherungsunternehmen. Der Verein stellt hierbei sicher, dass der Empfänger die Daten ausschließlich dem Übermittlungszweck gemäß verwendet.

 

4. Der Verein nutzt für die Mitgliederverwaltung und die Kassenführung Software der Firma MTH Software GmbH. Alle Server auf denen Mitgliedsdaten gespeichert oder verarbeitet werden, werden in Deutschland betrieben und unterliegen somit der europäischen Datenschutzverordnung. Die MTH Software GmbH ist ebenso wie der Obst- und Gartenbauverein Oberndorf e. V. für die Sicherheit und Vertraulichkeit der Mitgliederdaten zuständig und gewährleistet die Sicherheit und Vertraulichkeit, soweit dies im technisch vertretbaren Bereich liegt. Der Verein erstellt Sicherungen der erfassten und gespeicherten Daten und sichert diese bei dem für die Mitgliedsverwaltung zuständigen Mitglied des Vereins.

 

5. Verlangt eine Gemeindeverwaltung/Sozialamt, die an einen Verein freiwillige finanzielle Leistungen erbringt, deren Höhe von der Mitgliederzahl oder der Anzahl bestimmter Mitglieder (etwa der Anzahl der Jugendlichen) abhängt, zu Kontrollzwecken die Vorlage von Listen mit den Namen der Betroffenen, ist der Verein grundsätzlich berechtigt, diese Daten zu übermitteln, weil es sowohl zur Wahrnehmung berechtigter eigener Interessen - nämlich um in den Genuss der Vereinsförderung durch die Gemeinde zu kommen - als auch zur Wahrnehmung berechtigter Interessen eines Dritten - der Gemeinde - erforderlich ist und Interessen oder Grundrechte der betroffenen Vereinsmitglieder einer Datenübermittlung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO nicht überwiegen. Der Verein kann sich darauf verlassen, dass die Gemeinde diese Daten nur verwendet, um nachzuprüfen, ob die ihr vom Verein übermittelten Zahlen zutreffend sind und die Daten umgehend wieder löscht.

 

6. Im Zusammenhang mit satzungsgemäßen Veranstaltungen (auch Vereinsfeste) veröffentlicht der Verein ggf. personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder auf seiner Homepage und ggf. in Printmedien (z.B. Kommunal- Echo, Festzeitschriften, Zeitungen o.ä.)

 

Dies betrifft ebenso Wahlergebnisse sowie bei sonstigen Veranstaltungen anwesende Vorstandsmitglieder und sonstige Funktionäre oder Jubilare. Die Veröffentlichung/ Übermittlung von Daten beschränkt sich dabei auf Name und Funktion im Verein.

 

Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand die abgegebene Einwilligung in die Veröffentlichung von Einzelfotos seiner Person widerrufen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung/ Übermittlung und der Verein entfernt vorhandene Fotos schnellstmöglich von seiner Homepage.

                                                                     

7. Der Verein gratuliert und ehrt seine Mitglieder zu bestimmten Anlässen. Bei dieser Gelegenheit werden ggf. Fotos von Mitgliedern und ggf. personenbezogene Daten veröffentlicht. Im Wesentlichen sind dies:  Name, Vereinszugehörigkeit, Funktion im Verein und – soweit erforderlich – Alter oder Geburtsjahrgang oder Geburtstag. Berichte über Ehrungen mit Fotos darf der Verein – unter Meldung von Name, Funktion im Verein, Vereinszugehörigkeit und deren Dauer – an Printmedien übermitteln.

 

Im Hinblick auf Ehrungen und Geburtstage kann das betroffene Mitglied jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung/ Übermittlung von Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne Ereignisse widersprechen. Der Verein informiert das Mitglied rechtzeitig über eine beabsichtigte Veröffentlichung/ Datenübermittlung in diesem Bereich und teilt hierbei auch mit, bis zu welchem Zeitpunkt ein Widerspruch erfolgen kann. Wird der Wiederspruch fristgerecht ausgeübt, unterbleibt die Veröffentlichung / Übermittlung. Andernfalls entfernt der Verein Daten und Einzelfotos des widersprechenden Mitglieds – sofern noch möglich – und verzichtet auf die künftige Veröffentlichung/Datenübermittlung.

 

8. Mitgliederlisten werden in digitaler oder gedruckter Form an Vorstandsmitglieder und Abteilungsleiter und ggf. sonstigen Mitgliedern weitergegeben, sowie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme dieser Daten erfordert. Benötigt ein grundsätzlich nicht berechtigtes Mitglied glaubhaft die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte, erhält es eine gedruckte oder digitale Kopie der notwendigen Daten gegen die schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass diese Daten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden und die Daten zurückgegeben, vernichtet oder gelöscht werden, sobald deren Zweck erfüllt ist.

 

9. Jedes Mitglied hat im Rahmen der DSGVO das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, ggf. den Empfängern bei Datenübermittlung, den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten

 

Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverarbeitung oder Nutzung (z.B. zu Werbezwecken) ist dem Verein nur gestattet, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist oder eine Einwilligung des Mitgliedes vorliegt. Ein Verkauf von Daten ist ausdrücklich verboten.

 

Speicherdauer der personenbezogenen Daten 

 

Die Speicherung personenbezogener Daten ist grundsätzlich beschränkt auf die Mitgliedsdauer im Verein und werden nach Austritts des Mitglieds gelöscht. Personenbezogene Daten des ausgetretenen Mitglieds, welche die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab Zugang der Kündigung aufbewahrt.

 

Art. 77 DSGVO Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

  1. Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
  2. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Artikel 78.

    https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html
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